Am 02.07.2023 tritt nach vielen Verhandlungen das seit langer Zeit überfällige Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Dieser Termin hat Auswirkungen für viele Unternehmen, denn es besteht nun akuter Handlungsbedarf.
Hinweisgeberschutzgesetz – es geht jetzt wirklich los
Am 12. Mai 2023 hatte der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz, die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, nun endlich nach einer Runde im Vermittlungsausschuss verabschiedet.
In meinen Mails vom November 2021 und April 2022 bin ich schon ausführlich auf das Thema eingegangen. Deswegen beschränke ich mich heute auf die Bekanntgabe der gültigen Fristen und die wichtigsten Änderungen zur EU-Richtlinie.
Bitte beachten: es gibt wichtige Fristen!
Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern müssen die Vorgaben nach dem HinSchG spätestens bis zum 2. Juli 2023 umsetzen. Gleiches gilt auch für Unternehmen in bestimmten Branchen (z.B. im Finanzdienstleistungsbereich) unabhängig von der Zahl der Beschäftigten (die genaue Auflistung findet man in § 12 Absatz 3 HinSchG).
Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern müssen bis zum 17. Dezember 2023 die Anforderungen erfüllen.
Empfehlung
Es ist wichtig, dass Unternehmen ein deutlich sichtbares und anwendungsfreundliches Hinweisgeberschutzsystem installieren und anbieten.

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