Neues Digitale-Dienste-Gesetz macht Änderungen an Webseiten nötig
· von Inge Ebertz · in Allgemein
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist im Mai 2024 in Kraft getreten. Für die meisten Unternehmen besteht nun Handlungsbedarf, der sich aber in Grenzen hält. Um was geht es genau Die Anbieterkennzeichnungspflicht im Impressum der Webseiten ergab sich bisher aus § 5 Telemediengesetz (TMG). Das neue Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt nun das TMG. Und aus dem TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) aus dem Jahr […]